VERFAHREN ZUM KINDERSCHUTZ
Präambel
Gemäß den Richtlinien der Vereinten Nationen für Wirtschaft und Menschenrechte, unter Berücksichtigung der bedeutenden Rolle des Hotelgewerbes bei der Gewährleistung der Achtung der Rechte von Kindern sowie der Verantwortung für ihr Wohlbefinden, übernimmt Mielenko & Spa diese Kinderschutzverfahren. Ziel dieser Verfahren ist es, Kinder vor jeder Form von Misshandlung und Ausbeutung zu schützen, ihre Sicherheit zu gewährleisten und geeignete Maßnahmen bei Verdacht auf Gewalt gegen ein Kind zu ergreifen. Angesichts tragischer Ereignisse wie dem Fall "LEX Kamilek", bei dem das Ausbleiben von Reaktionen seitens des Umfelds und der Institutionen zu einem tragischen Ausgang beitrug, sind wir der Ansicht, dass jeder Verdacht auf Kindesmisshandlung unverzüglich gemeldet und mit gebührender Ernsthaftigkeit behandelt werden muss. Aus diesem Grund führt Mielenko & Spa detaillierte Kinderschutzrichtlinien ein, die sowohl Prävention als auch wirksames Handeln bei Misshandlungsfällen zum Ziel haben.
1. Allgemeine Grundsätze:
1.1. Mielenko & Spa führt seine Tätigkeit mit höchstem Respekt vor den Menschenrechten durch, insbesondere den Rechten von Kindern, als besonders schutzbedürftige Personen vor Misshandlung, Ausbeutung und Gewalt.
1.2. Im Rahmen der gesellschaftlich verantwortlichen Tätigkeit erkennt Mielenko & Spa seine Rolle bei der Förderung positiver gesellschaftlicher Werte und der Aufklärung über Kinderschutz an. Die Einrichtung engagiert sich für den Schutz von Kindern und die Förderung von Sicherheitsprinzipien.
1.3. Mielenko & Spa verpflichtet sich zur Einhaltung der gesetzlichen Meldepflicht gegenüber den Strafverfolgungsbehörden bei jeglichem Verdacht auf Kindesmisshandlung. Die Mitarbeiter werden regelmäßig im Erkennen und Melden solcher Fälle geschult.
1.4. Zum Schutz der Kinder wird das Personal der Einrichtung in Bezug auf Anzeichen geschult, die auf mögliche Kindesmisshandlung hinweisen, sowie in Methoden zur Reaktion auf besorgniserregende Situationen.
1.5. Mielenko & Spa ergreift alle möglichen Maßnahmen, um die Kinder, die sich in der Einrichtung aufhalten, zu identifizieren und die Beziehung zu den erwachsenen Begleitpersonen festzustellen.
2. Präventive Verfahren:
2.1. Jedes Personalmitglied ist verpflichtet, besonders auf das Verhalten von Kindern im Objekt sowie auf deren Beziehungen zu Erwachsenen zu achten. Wachsamkeit ist entscheidend, um Kindesmisshandlung vorzubeugen.
2.2. Mielenko & Spa führt Schulungen durch, die Verhaltensweisen behandeln, die auf eine Gefährdung der Sicherheit von Kindern hinweisen können. Diese Schulungen umfassen Themen wie körperliche, psychische, sexuelle Gewalt sowie Vernachlässigung.
2.3. In Situationen, die Verdacht erregen (z. B. das Kind wirkt beunruhigt, Erwachsene weichen Fragen zum Kind aus), ist das Personal verpflichtet, sofort entsprechend den festgelegten Verfahren zu handeln.
2.4. Mielenko & Spa engagiert sich in der ständigen Zusammenarbeit mit Nichtregierungsorganisationen und Einrichtungen, die sich mit Kinderschutz beschäftigen, um die Verfahren zum Schutz der jüngsten Gäste zu überwachen und zu verbessern.
2.5. Das Personal der Einrichtung wird im Erkennen von Gefahren aus der digitalen Welt geschult, wie Grooming, Cybermobbing und andere technikbezogene Risiken.
3. Verfahren zur Reaktion bei dem Verdacht auf Kindesmisshandlung:
1. Identifikation des Kindes und des Erwachsenen: In Zweifelsfällen ist das Personal verpflichtet, ein Verfahren zur Identifikation des Kindes sowie zur Feststellung der Beziehung zu der erwachsenen Person, mit der es sich aufhält, durchzuführen. Es kann darum gebeten werden, den Ausweis des Kindes und des Erwachsenen vorzulegen.
2. Verpflichtende Maßnahmen bei Verdachtsfällen: Besteht ein Verdacht auf Misshandlung, sind das Empfangspersonal oder andere zuständige Personen in der Einrichtung verpflichtet, unverzüglich Maßnahmen zu ergreifen, um die Situation des Kindes aufzuklären.
3. Widerstand seitens des Erwachsenen: Bei Widerstand seitens des Erwachsenen ist darauf hinzuweisen, dass das Verfahren dazu dient, Kinder zu schützen und ihre Sicherheit zu gewährleisten. Lehnt der Erwachsene weiterhin die Zusammenarbeit ab, ist die Vorgesetzte bzw. der Vorgesetzte zu informieren und gegebenenfalls die Strafverfolgungsbehörden einzuschalten.
4. Meldung des Verdachts: Jeder Fall von Verdacht auf Gewalt, Missbrauch oder Kindesmisshandlung ist unverzüglich unter der Nummer 112 bei der Polizei zu melden. Das Personal sollte die Umstände des Vorfalls beschreiben und sicherstellen, dass das Kind und der Erwachsene die Einrichtung nicht verlassen, bis die Situation geklärt ist.
5. Beobachtung und Überwachung: Sobald Zweifel an der Sicherheit des Kindes bestehen, sollten sowohl das Kind als auch der Erwachsene unter ständiger Beobachtung durch das Personal stehen. Es ist sicherzustellen, dass sie bis zum Eintreffen der zuständigen Dienste nicht allein gelassen werden.
6. Sicherung von Beweismitteln: Nach der Intervention sind alle möglichen Beweise, wie Kameraaufnahmen, Dokumente sowie Zeugenaussagen von Mitarbeitenden, die für die Untersuchung wichtig sein können, zu sichern. Alle Beweise sind den zuständigen Behörden zu übergeben.
4. Verfahren bei bestätigtem Kindesmissbrauch:
1. Sofortige Anzeige des Verbrechens: Im Falle einer Bestätigung des Kindesmissbrauchs ist das Personal verpflichtet, unverzüglich die Polizei zu benachrichtigen und zu verhindern, dass das Kind und die verdächtige Person das Gelände verlassen.
2. Sicherstellung des Kindes: Das Kind muss bis zum Eintreffen der Polizei von einem bestimmten Mitarbeiter betreut werden, und alle weiteren Maßnahmen müssen mit den zuständigen Behörden abgestimmt werden.
3. Bürgerliche Festnahme: Bei unmittelbarer Lebens- oder Gesundheitsgefahr des Kindes kann das Personal die verdächtige Person des Kindesmissbrauchs bis zum Eintreffen der Polizei festhalten. Diese Person soll von zwei Mitarbeitern in einem separaten Raum beaufsichtigt werden, um den Kontakt zu anderen Gästen zu vermeiden.
4. Verhinderung der Vernichtung von Beweismitteln: Besteht der Verdacht, dass das Kind Opfer eines Verbrechens mit biologischem Material (z.B. Speichel, Sperma) wurde, soll das Personal dem Kind das Waschen, Essen oder Trinken bis zum Eintreffen der zuständigen Behörden untersagen.
5. Maßnahmen zum Schutz von Kindern:
1. Bildung und Schulungen: Das Personal von Mielenko & Spa nimmt regelmäßig an Schulungen zum Schutz von Kindern sowie zur Erkennung von Gefahren im Zusammenhang mit Gewalt, sexuellem Missbrauch und Menschenhandel teil.
2. Schutzkultur: Mielenko & Spa etabliert eine Kultur zum Schutz von Kindern, die nicht nur innerhalb des Unternehmens, sondern auch unter Gästen und Geschäftspartnern gefördert wird. Wir fördern Werte wie Respekt, Empathie und Sicherheit, die die Grundlage für das Handeln unseres Hauses bilden. Das Personal wird ermutigt, Verdachtsfälle auf Kindesmisshandlung aktiv zu melden, ohne negative Konsequenzen fürchten zu müssen.
3. Zusammenarbeit mit Nichtregierungsorganisationen und öffentlichen Stellen: Mielenko & Spa pflegt eine ständige Zusammenarbeit mit Organisationen zum Schutz der Kinderrechte sowie mit lokalen Behörden wie Polizei und Sozialdiensten. Ziel dieser Zusammenarbeit ist die Überwachung der Situation, die Verbesserung der Verfahren und die Konsultation konkreter Fälle bei Verdacht auf Kindesmisshandlung.
4. Sensibilisierung der Gäste: Mielenko & Spa führt Informationskampagnen für Gäste durch, um das Bewusstsein für Gefahren im Zusammenhang mit Kindesmisshandlung zu erhöhen. In öffentlichen Bereichen wie der Rezeption und den Fluren befinden sich Informationen über Schutzverfahren für Kinder und Möglichkeiten, besorgniserregende Situationen dem Personal zu melden.
5. Digitale Sicherheit: Zum Schutz der Kinder vor Gefahren im Internet setzt die Einrichtung Regeln für die sichere Nutzung des WLAN ein, blockiert den Zugang zu ungeeigneten Webseiten und überwacht den Datenverkehr auf illegale Aktivitäten wie Cybermobbing oder Kindesmissbrauch. 6. Psychologische Unterstützung für Personal und Gäste: Mielenko & Spa bietet psychologische Unterstützung für das Personal, das Stresssituationen im Zusammenhang mit dem Schutz von Kindern ausgesetzt sein kann. Bei Bedarf können Gäste die psychologische Hilfe lokaler Spezialisten in Anspruch nehmen.
6. Glossar der Begriffe:
1. Kind: Person, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet hat.
2. Fremde volljährige Person: Jede volljährige Person, die nicht Elternteil oder gesetzliche/r Vormund/e des Kindes ist.
3. Kindesmisshandlung: Begehung einer Straftat zum Nachteil des Kindes, die körperliche Gewalt, seelischen Missbrauch, sexuellen Missbrauch, Vernachlässigung oder andere Handlungen umfassen kann, die die Gesundheit und das Wohlbefinden des Kindes beeinträchtigen.
4. Straftaten zum Nachteil von Kindern: Diese Straftaten umfassen Handlungen gegen Kinder wie körperliche Gewalt, sexuellen Missbrauch, Menschenhandel, sexuellen Missbrauch von Kindern (einschließlich pornografischer Darstellungen von Kindern) sowie andere Straftaten, die die Würde und körperliche sowie psychische Unversehrtheit des Kindes verletzen.
5. Grooming: Verführung eines Kindes durch elektronische Kommunikationsmittel mit dem Ziel des späteren sexuellen Missbrauchs (Art. 200a Strafgesetzbuch).
7. Beispiele für Situationen, die Verdacht auf Kindesmisshandlung erregen: Situationen an der Rezeption:
● Ein Gast verweigert die Angabe von Kinderdaten oder gibt unvollständige Informationen an.
● Ein Gast vermeidet den Kontakt zum Personal und bringt das Kind schnell ins Zimmer, um jegliche Interaktion zu vermeiden.
● Ein Gast erklärt, keine Dokumente von sich selbst oder dem Kind zu besitzen und will keine Auskünfte über den Aufenthalt des Kindes geben.
● Ein Gast zahlt täglich bar, ohne die Aufenthaltsdauer anzugeben oder mietet das Zimmer stundenweise. Situationen in öffentlichen Bereichen (Restaurant, Bar, Lobby):
● Kinder erscheinen in der Einrichtung mit erwachsenen Personen, die dem Kind fremd zu sein scheinen, und es wird der gemeinsame Kontakt vermieden.
● Erwachsene verhalten sich gegenüber Kindern unangemessen, z. B. durch sexuelle Anspielungen.
● Kinder wirken verängstigt, zurückhaltend bei Interaktionen und zeigen Anzeichen von Stress oder Trauma. Situationen in Gästezimmern:
● Es ist ein Übermaß an Bargeld, Drogen oder Gegenständen sichtbar, die für illegale Aktivitäten verwendet werden können.
● Das Zimmer wird während des gesamten Aufenthalts nicht gereinigt, und das Schild „Bitte nicht stören“ hängt ständig an der Tür.
● Kinder bleiben lange im Zimmer, ohne Aktivitäten außerhalb oder sind in Räumen eingeschlossen.
● Im Zimmer befinden sich pornografische Materialien oder andere Gegenstände, die auf sexuelle Straftaten hinweisen.
8. Verfahren bei bestätigtem Kindesmissbrauch: 1. Sofortige Benachrichtigung der Polizei:
1. Jeder Verdacht auf Gewalt oder sexuellen Missbrauch eines Kindes muss unverzüglich der Polizei gemeldet werden.
2. Sicherung von Kind und Verdächtigem: Das Personal hat die Pflicht, dafür zu sorgen, dass weder das Kind noch die verdächtige Person das Gelände verlassen, bevor die zuständigen Stellen eintreffen.
3. Bürgerliche Festnahme: Bei begründetem Verdacht auf eine Straftat kann das Personal eine Bürgerfestnahme der verdächtigen Person vornehmen und diese bis zum Eintreffen der Polizei isolieren.
4. Sicherung von Beweisen:
Nach der Intervention sind alle Beweise (Überwachungsaufnahmen, Dokumente usw.) zu sichern, die für das weitere Verfahren von Bedeutung sein könnten.
9. Zusammenarbeit mit Strafverfolgungsbehörden:
1. Überwachung der Situation: Mielenko & Spa hält ständigen Kontakt zur örtlichen Polizei und zu Organisationen zum Schutz von Kindern, um die Situation zu überwachen und schnelle Reaktionen auf Meldungen zu gewährleisten.
2. Unterstützung bei Ermittlungen:
Die Einrichtung ist verpflichtet, auf Anfrage der Polizei und Staatsanwaltschaft alle notwendigen Materialien wie Überwachungsaufnahmen, Vorfallberichte und andere Beweismittel bereitzustellen. Diese Verfahren sollen eine sichere Umgebung für Kinder in Mielenko & Spa schaffen und sicherstellen, dass das Personal angemessen geschult und auf alle Eventualitäten vorbereitet ist. Der Schutz der Jüngsten und die schnelle, wirksame und rechtskonforme Reaktion auf Meldungen von Kindesmisshandlungen haben höchste Priorität.
